Lohn für die §35a-Steuerermäßigung ausweisen

Geändert am So, 21 Jun um 9:55 VORMITTAGS

Ziel: Lohnanteile getrennt ausweisen, damit Ihre Privatkunden die Steuerermäßigung nach §35a nutzen können. · Voraussetzung: Sie erfassen Lohn- oder Leistungspositionen. · ⏱ ~3 Min

Privatkunden können Handwerker-Lohnkosten steuerlich geltend machen – aber nur, wenn der **Lohnanteil getrennt** auf der Rechnung steht. b:work macht das von Haus aus.

Schritt für Schritt

  1. Pflegen Sie im Lohnstamm (bzw. Leistungsstamm) die Lohnkosten als eigene Positionsart.
  2. Erfassen Sie im Beleg Lohn-Positionen zusätzlich zu den Material-/Artikelpositionen.
  3. b:work weist den Lohnanteil getrennt aus – genau das verlangt §35a EStG.
  4. Versenden oder drucken Sie die Rechnung; der Kunde sieht den steuerlich relevanten Lohnanteil klar getrennt.

? Tipps

  • Der getrennte Lohnausweis ist für die haushaltsnahen Dienstleistungen (§35a EStG) zwingend – ohne ihn kann der Kunde nichts absetzen.
  • Wiederkehrende Tätigkeiten bündeln Sie im Leistungsstamm, dann müssen Sie sie nicht jedes Mal neu erfassen.
  • Ein gepflegter Stamm reduziert den Aufwand bei jeder weiteren Rechnung spürbar.

❓ Häufige Fragen

Warum muss der Lohn getrennt ausgewiesen werden? Nur dann kann der Privatkunde die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen nach §35a EStG nutzen.

Wo pflege ich die Lohnkosten? Im Lohn- bzw. Leistungsstamm – dort wird der Lohn als eigene Positionsart geführt und im Beleg getrennt ausgewiesen.

Gilt das für jede Rechnung? Sie entscheiden je Beleg, ob Lohn-Positionen enthalten sind. Sind sie es, weist b:work den Anteil automatisch getrennt aus.

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